Was muss ich als gewerblicher Händler ab 2025 zum Thema „E-Rechnung“ beachten?
Vorweg: das Thema „E-Rechnung“ betrifft nur Rechnungen zwischen Unternehmen. Rechnungen an private Verbraucher müssen grundsätzlich nicht als E-Rechnung ausgestellt werden.
Gleiches gilt für Rechnungen unter 250 EUR: Diese müssen grundsätzlich nicht als E-Rechnung ausgestellt werden.
Als gewerblicher Händler müssen Sie allerdings sicherstellen, dass Sie ab 2025 in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen. Sie benötigen also ggf. eine Software, mit der Sie empfangene E-Rechnungen auslesen können.
Wenn der Rechnungsempfänger einverstanden ist, können Rechnungen zunächst wie bisher auch in Papierform oder als PDF versendet werden. Wenn ein gewerblicher Rechnungsempfänger darauf besteht, müssen Sie eine E-Rechnung allerdings schon 2025 erstellen. Die generelle Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen beginnt erst 2027. Für Händler, deren Umsatz unter 800.000 EUR/Jahr liegt, besteht die Pflicht erst ab 2028 – und wie bereits erwähnt nur für Rechnungen ab einem Betrag von 250 EUR.
Ein kostenloses Online-Tool zur Erstellung von E-Rechnungen finden Sie beispielsweise hier:
E-Rechnung erstellen
Ein kostenloses Tool zum Auslesen von E-Rechnungen finden Sie beispilesweise hier:
E-Rechnung auslesen
Mehr Informationen zum Thema finden Sie u. a. hier:
Informationen zur E-Rechnung von der IHK
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